Sicherheitsstreifen

Sicherheitsfolien – Warum Sicherheitsstreifen?

Sicherheitsfolien, gemäß der Arbeitsstätten-Regel ASR A 1.7 „Türen und Tore“ müssen Türen, die zu mehr als drei Vierteln ihrer Fläche aus einem durchsichtigen Werkstoff bestehen, in Augenhöhe so gekennzeichnet sein, dass sie deutlich wahrgenommen werden können. Laut BGR 202 Regel „Verkaufsstellen“ müssen durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondre Glaswände im Bereich von Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen, deutlich gekennzeichnet werden.

Sicherheitsfolien, eine schnelle und kostengünstige Maßnahme

Eine einfache und in vielen Fällen sehr wirksame Maßnahme zur Kenntlichmachung ist das Markieren der Glasflächen mit selbstklebenden Sicherheitsstreifen.
Hier bieten wir eine Auswahl an unterschiedlichen Sicherheitsfolien Variationen.

Die Sicherheitsstreifen sollten in einer für den Türbenutzer gut sichtbaren Höhe (Augenhöhe) angebracht werden. Außerdem erfüllen die Sicherheitsstreifen auch im privaten Bereich, zum Beispiel Kinderzimmertüren, Küchentüren, Wintergärten, Glasschiebetüren, etc. ihren Zweck.