SICHERHEITSFOLIEN UND SICHERHEITSSTREIFEN

Sicherheitsfolien zur Unfallverhütung

In vielen Bereichen sind Sicherheitsfolien Vorschrift. Ob in Kindergärten, Schulen oder im Nah- und Fernverkehr, diese Glasflächen müssen Sicherheitseigenschaften aufweisen.

Schnitt- und Stichverletzungen durch Splitterbildung bei Glasbruch müssen weitgehend ausgeschlossen werden. Hierfür wurden die Splitterschutzfolien (nach DIN 52337 – Pendelschlagversuch) entwickelt.

Mit den Sicherheitsfolien von SUN CONTROL, die allen Anforderungen (sowie auch andere Europäische Normen, z.B. British Standard BS 6210) in vollem Umfang erfüllt, erreichen Sie einen optimalen Schutz.

Zum Nachrüsten von vorhandenen Glasflächen, wie für Schaufensterfronten, öffentliche Versammlungsstätten, Kindergärten, Schulen oder Schwimm- und Sporthallen, eignen sich hier unsere Sicherheitsfolien zur Unfallverhütung. Auch im privaten Bereich finden unsere Schutzfolien Ihren Einsatz.

Durchwurfhemmende Sicherheitsfolien

Unsere speziellen durchwurfhemmenden Sicherheitsfolien dienen zum Schutz vor Vandalismus, Einbruch, Druckwellen, Spionage und Sabotage. Sie finden in vielen Bereichen, wie in der EDV, in der Konstruktion, im Labor, im Büro oder in einer Ausstellung ihren Einsatz.

Fensterflächen in einem Unternehmen oder im privaten Bereich stellen ein erhebliches Risiko dar. Die kostengünstigste Lösung für die nachträgliche Sicherung von Risiko Fensterflächen heißt: SUN CONTROL – Sicherheitsfolien!

Die Sicherheitsfolie von SUN CONTROL hält die Glasscheibe nach einem Steinwurf. Mit 3-lagigen SUN CONTROL Sicherheitsfolien wird die Normierung durchwurfhemmender Eigenschaften, nach EN 12600 Teil 4, Widerstandsklasse A1, erheblich übertroffen.

Schutzfolien mit 2-fach-Laminate erfüllen die neue Euronorm EN 356 (P1) / British Standard BS 6210 (Class A/B/C) sowie DIN EN 12600 (in allen Fallhöhen).

Sicherheitsfolien – Warum Sicherheitsstreifen?

Sicherheitsfolien, gemäß der Arbeitsstätten-Regel ASR A 1.7 “Türen und Tore” müssen Türen, die zu mehr als drei Vierteln ihrer Fläche aus einem durchsichtigen Werkstoff bestehen, in Augenhöhe so gekennzeichnet sein, dass sie deutlich wahrgenommen werden können. Laut BGR 202 Regel “Verkaufsstellen” müssen durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondre Glaswände im Bereich von Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen, deutlich gekennzeichnet werden.

Sicherheitsfolien, eine schnelle und kostengünstige Maßnahme

Eine einfache und in vielen Fällen sehr wirksame Maßnahme zur Kenntlichmachung ist das Markieren der Glasflächen mit selbstklebenden Sicherheitsstreifen.
Hier bieten wir eine Auswahl an unterschiedlichen Sicherheitsfolien Variationen.

Die Sicherheitsstreifen sollten in einer für den Türbenutzer gut sichtbaren Höhe (Augenhöhe) angebracht werden. Außerdem erfüllen die Sicherheitsstreifen auch im privaten Bereich, zum Beispiel Kinderzimmertüren, Küchentüren, Wintergärten, Glasschiebetüren, etc. ihren Zweck.